Assistenz beim Wohnen


Assistenz beim Wohnen · Steinweg 31 · 26121 Oldenburg
Telefon 0441 – 957 241 57 · Fax 0441 – 957 241 58

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Assistenz beim Wohnen – Was ist das?

Assistenz beim Wohnen ist ein Angebot für Frauen und Männer mit psychischen Erkrankungen. Im Einzelnen kann sich diese Hilfe recht unterschiedlich gestalten, da sie immer individuell den Bedürfnissen und Zielen des Hilfeempfängers angepasst wird. Generell erfolgt die Unterstützung durch unsere Mitarbeiter bei Ihnen zu Hause bzw. in Form einer Begleitung in der Außenwelt.

 

Unser Betreuungsangebot

Angebote der Assistenz beim Wohnen sind beispielsweise:
• Unterstützung bei der Gesundheits(vor)sorge
• Hilfen zur Bewältigung des Haushaltsführung,
• Persönliche Begleitung u. Unterstützung z.B. bei Behördengängen, Arztbesuchen, Wohnungssuche etc.,
• Bewältigung persönlicher Krisen (krankheitsbedingter, sozialer, familiärer oder beruflicher Art) durch Gespräche und Hilfe bei der Kontaktaufnahme zu geeigneten weiterführenden Hilfen.

 

Die Rahmenbedingungen

Personal: In der Assistenz beim Wohnen arbeiten ausnahmslos sozial- oder sonderpädagogisch ausgebildete Mitarbeiter.

Bezugsbetreuersystem: Wir arbeiten nach dem Bezugsbetreuersystem. Das bedeutet, dass jeder Hilfebedürftige für die Dauer der Assistenz beim Wohnen einen festen Ansprechpartner hat.

Dienstzeiten: Die Arbeitszeiten in der Assistenz beim Wohnen richten sich nach den Erfordernissen des Hilfebedürftigen mit Ausnahme der Samstage und Sonntage.

Räumlichkeiten: Die Assistenz beim Wohnen ist eine aufsuchende Betreuungsform und findet in der Regel in den Räumlichkeiten der Hilfebedürftigen statt.

 

Wer kann die Assistenz beim Wohnen in Anspruch nehmen?

Das ambulante Assistenzangebot der Soziale Dienste Oldenburg GmbH richtet sich an Menschen, die infolge einer psychischen Erkrankung Schwierigkeiten bei der Gestaltung ihres Lebens haben und beispielsweise erhebliche Antriebsprobleme oder regelmäßige psychische Krisen erleben.

Der Gesetzgeber spricht hier von Personen, die im Sinne des §2 Abs. 1 SGB IX seelisch behindert sind bzw. eine seelische Behinderung zu entwickeln drohen und die insofern Hilfen zur Eingliederung gemäß §§ 53, 54 SGB XII in Verbindung mit § 55 SGB IX sowie § 92 SGB XII erhalten können.

Unter Beachtung des Grundsatzes der orts- und familiennahen Versorgung können ausschließlich Personen aus der Stadt Oldenburg die Assistenz beim Wohnen in Anspruch nehmen.

 

 

Die Kosten

Die Kosten werden in der Regel durch das Sozialamt der Stadt übernommen. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.

 

Ich interessiere mich für die Assistenz beim Wohnen – wie gehe ich vor?

Wenn Sie oder ein Verwandter oder Bekannter Interesse an der Assistenz beim Wohnen haben, rufen Sie uns einfach an und/oder sprechen Sie auf unseren Anrufbeantworter oder schreiben Sie uns eine e-mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Sie erreichen uns in unserer Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 0441 – 957 241 57 oder per e-mail über sdo-oldenburg@ewe.net . Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gern jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, in dem wir alle Ihre Fragen in Ruhe besprechen können.